Die LAGA NRW ist das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der Ausländerbeiräte in Nordrhein-Westfalen.
Mit ihrem Zusammenschluß am 26.10.1996 in Oberhausen schufen sich die Ausländerbeiräte eine Plattform, die ihre Interessen und Anliegen wirkungsvoll aufgreift und dadurch ihre Arbeit vor Ort unterstützt und verbessert.
Der Einladung des Kölner Ausländerbeirates zu einem ersten Gespräch folgen Vertreter/innen von 17 kommunalen Migrantenvertretungen.
Zwölf kommunale Migrantenvertretungen gründen in Essen die Arbeitsgemeinschaft Ausländerbeiräte Nordrhein-Westfalen (AGA-NRW).
Der Landtag verabschiedet eine neue Gemeindeordnung, in der die Einrichtung von Ausländerbeiräten in größeren Gemeinden zur Pflicht wird; kleinere Gemeinden mit weniger als 5.000 ausländischen Einwohnern/Einwohnerinnen müssen bei Bedarf eine kommunale Migrantenvertretung einrichten.
In 128 Gemeinden Nordrhein-Westfalens werden gemäß der GO-NW die neuen Ausländerbeiräte gewählt. In der Folge steigt die Zahl der Mitglieder in der AGA-NRW von 25 auf schließlich 55.
Auf Vorschlag der AGA-NRW beruft der nordrhein-westfälische Sozialminister die Vertreter/Vertreterinnen von 138 kommunalen Migrantenvertretungen nach Düsseldorf ein. Ihre Aufgabe ist die Bildung einer Satzungskommission zur Bildung einer einheitlichen Landesorganisation der kommunalen Migrantenvertretungen. Sechs Mitglieder dieser Kommission stellt die AGA-NRW, ein Mitglied der Ausländerrat-NRW,sieben Mitglieder stammen aus bis dahin nicht organisierten kommunalen Migrantenvertretungen.
89 kommunale Migrantenvertretungen gründen in Oberhausen die Landesarbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW).
Eröffnung der Geschäftsstelle der LAGA NRW in Anwesenheit von Ministerpräsident Dr. h. c. Johannes Rau und Herrn Ignatz Bubis.
Nach den Wahlen im Herbst 1999 bestehen landesweit 112 kommunale Migrantenvertretungen.
Die Mitgliederversammlung beschließt die Namensänderung in: Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW).
Nach den Wahlen im Herbst 2004 bestehen landesweit 97 kommunale Migrantenvertretungen.
Der Landtag beschließt die Änderung des § 27 GO. Integrationsräte werden zum Regelgremium, in Ausnahmefällen können Integrationsausschüsse gebildet werden.
In 105 Städten werden die Wahlen durchgeführt. Es entstehen landesweit 89 Integrationsräte und 16 Integrationsausschüsse.
Die Mitgliederversammlung beschließt, die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) in Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen umzubenennen.