Über Uns
Aufgaben
Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen ist das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der Ausländerbeiräte in Nordrhein-Westfalen.
Mit ihrem Zusammenschluß am 26.10.1996 in Oberhausen schufen sich die Ausländerbeiräte eine Plattform, die ihre Interessen und Anliegen wirkungsvoll aufgreift und dadurch ihre Arbeit vor Ort unterstützt und verbessert.
Die Geschichte
Oktober 1986
Der Einladung des Kölner Ausländerbeirates zu einem ersten Gespräch folgen Vertreter/innen von 17 kommunalen Migrantenvertretungen.
Juli 1992
Zwölf kommunale Migrantenvertretungen gründen in Essen die Arbeitsgemeinschaft Ausländerbeiräte Nordrhein-Westfalen (AGA-NRW).
Mai 1994
Der Landtag verabschiedet eine neue Gemeindeordnung, in der die Einrichtung von Ausländerbeiräten in größeren Gemeinden zur Pflicht wird; kleinere Gemeinden mit weniger als 5.000 ausländischen Einwohnern/Einwohnerinnen müssen bei Bedarf eine kommunale Migrantenvertretung einrichten.
März 1995
In 128 Gemeinden Nordrhein-Westfalens werden gemäß der GO-NW die neuen Ausländerbeiräte gewählt. In der Folge steigt die Zahl der Mitglieder in der AGA-NRW von 25 auf schließlich 55.
April 1996
Auf Vorschlag der AGA-NRW beruft der nordrhein-westfälische Sozialminister die Vertreter/Vertreterinnen von 138 kommunalen Migrantenvertretungen nach Düsseldorf ein. Ihre Aufgabe ist die Bildung einer Satzungskommission zur Bildung einer einheitlichen Landesorganisation der kommunalen Migrantenvertretungen. Sechs Mitglieder dieser Kommission stellt die AGA-NRW, ein Mitglied der Ausländerrat-NRW,sieben Mitglieder stammen aus bis dahin nicht organisierten kommunalen Migrantenvertretungen.
Oktober 1996
89 kommunale Migrantenvertretungen gründen in Oberhausen die Landesarbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW).
Juni 1997
Eröffnung der Geschäftsstelle der LAGA NRW in Anwesenheit von Ministerpräsident Dr. h. c. Johannes Rau und Herrn Ignatz Bubis.
November 1999
Nach den Wahlen im Herbst 1999 bestehen landesweit 112 kommunale Migrantenvertretungen.
April 2000
Die Mitgliederversammlung beschließt die Namensänderung in: Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW).
November 2004
Nach den Wahlen im Herbst 2004 bestehen landesweit 97 kommunale Migrantenvertretungen.
Juni 2009
Der Landtag beschließt die Änderung des § 27 GO. Integrationsräte werden zum Regelgremium, in Ausnahmefällen können Integrationsausschüsse gebildet werden.
Februar 2010
In 105 Städten werden die Wahlen durchgeführt. Es entstehen landesweit 89 Integrationsräte und 16 Integrationsausschüsse.
Juni 2010
Die Mitgliederversammlung beschließt, die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW) in Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen umzubenennen.
Februar 2012
Am 8.2.2012 beschließt der Landtag NRW einstimmig das Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Landesintegrationsrat wird dadurch gesetzlich verankert.
Von besonderer Bedeutung ist der § 10 „Vertretung auf Landesebene“, in dem ausgeführt wird, dass das Land den Landesintegrationsrat bei der Erfüllung der Integrationsaufgaben anhört.