20021218
Pressemitteilung vom 18.12.2002
Stopp des Zuwanderungsgesetzes als Chance und Gefahr !
„Für die LAGA NRW bleibt zunächst festzuhalten, dass das Bundesverfassungsgericht nicht über die Inhalte des Zuwanderungsgesetzes entschieden hat, sondern lediglich die Frage des Zustandekommens; nun besteht allerdings die Möglichkeit notwendige Verbesserungen vorzunehmen,“ so die erste Reaktion des Vorsitzenden Tayfun Keltek.
Keltek weiter: „So wäre in einem Punkt, der die bereits seit vielen Jahren hier lebenden Migrantinnen und Migranten betrifft, die Chance hierzu gegeben, wenn man erkennt, dass für die Integration dieser Menschen zu wenig getan wurde und wird. Die Mehrheitsgesellschaft muss die Voraussetzungen für eine gelungene Integration schaffen, indem sie die Migrantinnen und Migranten als gleichberechtigt anerkennt und in die Lage versetzt, selbst für sich zu sprechen und nicht Andere ihre Interessen artikulieren zu lassen. Dafür ist das Wahlrecht Voraussetzung, diese Frage ist die ganze Zeit über zu kurz gekommen, obwohl Sie seit vielen Jahren im Raume steht und auch schon in der Koalitionsvereinbarung nach der Bundestagswahl 1998 angesprochen war.
Wenn dies akzeptiert und berücksichtigt wird, ist es richtig, dafür zu sorgen, dass Angebote für lange hier lebende Migrantinnen und Migranten im Rahmen der sogenannten nachholenden Integration nicht zu Gunsten von Sprach- und Integrationskursen von Neuzuwanderern zurückgefahren werden. Diese Angebote müssen für Alle zugänglich sein, es wäre sinnvoll, die Arbeitgeber an den Kosten zu beteiligen.
Doch meine Befürchtungen gehen in die andere Richtung:
Der Landtagswahlkampf in Hessen und Niedersachsen lässt erwarten, dass jetzt ein politisches Gerangel über die Inhalte entsteht, dass an den Ständen der Parteien und an den Stammtischen über den „Sinn und Unsinn“ von Zuwanderung bei hoher Arbeitslosigkeit diskutiert wird und die Migrantinnen und Migranten wieder einmal zu Sündenböcken gemacht werden.
Das würden die Migrantinnen und Migranten nicht verstehen, weil in den wesentlichen Punkten bereits Einigkeit bestanden hat. Es wäre fatal, wenn jetzt wieder eine Diskussion über die Frage, ob die Bundesrepublik ein Einwanderungsland ist, beginnen würde. So wäre z.B. eine erneute Debatte über das Nachzugsalter für Kinder geradezu lächerlich, denn es weiß doch jeder halbwegs informierte Politiker, um wie viele Kinder es eigentlich geht.
Auch erneute Restriktionen bei der Zuwanderung aus humanitären Gründen bzw. bei den Härtefallregelungen für schon hier lebende Flüchtlinge lehnt die LAGA NRW entschieden ab.“