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PM Förderschulen 30.01.06

Presseerklärung vom 30.01.2006
Hauptausschuss der LAGA sieht Schwächung der Familien und Gefährdung der Integration von Zuwandererkindern in NRW durch die neue Ausbildungsordnung zur sonderpädagogischen Förderung

Die neue Ausbildungsordnung zur sonderpädagogischen Förderung in NRW wirkt nach Auffassung des Hauptausschusses der LAGA NRW familienfeindlich und gefährdet die Integration von Zuwandererkindern. Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage wird eine Einweisung in die Förderschule für Lernbehinderte gemäß Verfahrensvorschrift zu §13.12 AOSF regelmäßig mit der sofortigen Vollziehung verknüpft. Widerspruch und Klage der Eltern gegen die Förderschuleinweisung haben dadurch keine aufschiebende Wirkung mehr. Engagierte Familien, die versuchen, andere Fördermöglichkeiten, z.B. in der Jugendhilfe zu erproben und dem Kind eine Zeit der Bewährung in der Regelschule zu verschaffen, werden bestraft. Auch der Zugang zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder in der Regelschule (z.B. in Integrationsklassen) wird durch die Einschränkung des Elternrechts erschwert. Denn in der Praxis vor Ort wurde wegen fehlender Integrationsplätze schon in der Vergangenheit auf die Möglichkeit zu selten hingewiesen.

Um einer weiteren Entfremdung und der Überrepräsentation von Zuwandererkindern in den Förderschulen für Lernbehinderte entgegen zu wirken, fordert die LAGA folgende sofortige Änderungen:
  1. Die Verwaltungsvorschrift zu § 13.12 AOSF, die vorsieht, dass gleichzeitig mit der Einweisung in die Förderschule „regelmäßig die sofortige Vollstreckung angeordnet wird“ wird gestrichen.
  2. In §13 der AOSF sollte der Satz aufgenommen werden: „Die Förderschuleinweisung erfordert die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.“
  3. Um die Integrationskraft der Regelschulen zu erhöhen, sind der gemeinsame Unterricht auszubauen, jugendpflegerische Förderpläne im Vorfeld von Förderschulverfahren einzuführen und die Richtlinien zum Unterricht ausländischer Schüler in Regelschulen fortzuschreiben.

Zuwandererkinder werden unter den Folgen des neuen Verfahrens besonders leiden. Sie kommen in NRW doppelt so häufig in eine Förderschule für Lernbehinderte wie deutsche Kinder. Das neue Verfahren erzeugt Misstrauen statt Vertrauen. Die scheinbare Entlastung für die abgebenden Regelschulen führt gleichzeitig zu einer schweren Hypothek: Eltern, die einer Förderschuleinweisung vorbeugen wollen, müssen Beratung und selbst vorbeugende Förderung in Regelschulen mit Misstrauen sehen. Führt die Teilnahme an Fördermaßnahmen zur aktenmäßigen Feststellung von Defiziten, wie etwa bei der vorschulischen Sprachförderung, so kann diese eine spätere sonderpädagogische Überprüfung und Einweisung auslösen oder rechtfertigen. In das gleiche Dilemma geraten die Familien- und Migrantenberatung, da sie kraft ihres Berufsethos zu partnerschaftlicher Beratung verpflichtet sind und die Eltern auf die möglichen Folgen der Teilnahme an sonst wünschenswerten Tests und Fördermaßnahmen der Regelschulen hinweisen müssen.
Die neue Landesregierung will die Integration ausländischer Familien fördern, z.B. durch eine Diversifizierung der Migrationssozialdienste, Projekte der Familienbildung und schulbezogenen Sozialberatung. Hier stehen aber, wie schon in der Jugendhilfe, Förderung, Stärkung und Erhalt der Familien im Vordergrund. Die Neuregelung der AOSF bewirkt dagegen, dass diese und andere außerschulischen Ressourcen der Förderung nicht mehr zur Anwendung kommen. Die sofortige Vollstreckung der Förderschuleinweisung wirkt stigmatisierend und konterkariert die Ziele und fachlichen Standards in einem Kernbereich der Integrationspolitik des Landes. Wenn man die Ver¬antwortung für die mangelhafte Integrationskraft der Grund- und Hauptschulen den Familien zurechnet, bewirkt dies Schwächung statt Stärkung der Familien und Schwächung von Integrationsbereitschaft und Professionalität der Lehrkräfte in Regelschulen.
Neuregelungen sollten stattdessen eine Sensibilisierung für die Lebenslagen der Kinder im Regelunterricht anregen und dazu anhalten, die Unterrichts- und Fördermethoden zu verbessern. Hierzu böte sich eine zeitgemäße Fortschreibung der Richtlinie für den Unterricht ausländischer Schüler von 1988 für alle Schulformen an, die nicht für Neuzuwanderer, sondern auch für in Deutschland aufgewachsene Zuwanderer zu durchdenken wäre. Benötigt würde daneben eine Vorkehrung, die verhindert, dass die vor Einschulung durchgeführten Sprachtests für Zuwandererkinder aktenkundig werden und zur Begründung späterer oder gar schon vor Einschulung betriebener Förderschulverfahren herangezogen werden.

 

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