PM Förderschulen 30.01.06
Presseerklärung vom 30.01.2006Hauptausschuss der LAGA sieht Schwächung der Familien und Gefährdung der Integration von Zuwandererkindern in NRW durch die neue Ausbildungsordnung zur sonderpädagogischen Förderung
Die neue Ausbildungsordnung zur sonderpädagogischen Förderung in NRW wirkt nach Auffassung des Hauptausschusses der LAGA NRW familienfeindlich und gefährdet die Integration von Zuwandererkindern. Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage wird eine Einweisung in die Förderschule für Lernbehinderte gemäß Verfahrensvorschrift zu §13.12 AOSF regelmäßig mit der sofortigen Vollziehung verknüpft. Widerspruch und Klage der Eltern gegen die Förderschuleinweisung haben dadurch keine aufschiebende Wirkung mehr. Engagierte Familien, die versuchen, andere Fördermöglichkeiten, z.B. in der Jugendhilfe zu erproben und dem Kind eine Zeit der Bewährung in der Regelschule zu verschaffen, werden bestraft. Auch der Zugang zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder in der Regelschule (z.B. in Integrationsklassen) wird durch die Einschränkung des Elternrechts erschwert. Denn in der Praxis vor Ort wurde wegen fehlender Integrationsplätze schon in der Vergangenheit auf die Möglichkeit zu selten hingewiesen.
Um einer weiteren Entfremdung und der Überrepräsentation von Zuwandererkindern in den Förderschulen für Lernbehinderte entgegen zu wirken, fordert die LAGA folgende sofortige Änderungen:
- Die Verwaltungsvorschrift zu § 13.12 AOSF, die vorsieht, dass gleichzeitig mit der Einweisung in die Förderschule „regelmäßig die sofortige Vollstreckung angeordnet wird“ wird gestrichen.
- In §13 der AOSF sollte der Satz aufgenommen werden: „Die Förderschuleinweisung erfordert die Zustimmung der Erziehungsberechtigten.“
- Um die Integrationskraft der Regelschulen zu erhöhen, sind der
gemeinsame Unterricht auszubauen, jugendpflegerische Förderpläne im
Vorfeld von Förderschulverfahren einzuführen und die Richtlinien zum
Unterricht ausländischer Schüler in Regelschulen fortzuschreiben.
Zuwandererkinder werden unter den Folgen des neuen Verfahrens
besonders leiden. Sie kommen in NRW doppelt so häufig in eine
Förderschule für Lernbehinderte wie deutsche Kinder. Das neue Verfahren
erzeugt Misstrauen statt Vertrauen. Die scheinbare Entlastung für die
abgebenden Regelschulen führt gleichzeitig zu einer schweren Hypothek:
Eltern, die einer Förderschuleinweisung vorbeugen wollen, müssen
Beratung und selbst vorbeugende Förderung in Regelschulen mit
Misstrauen sehen. Führt die Teilnahme an Fördermaßnahmen zur
aktenmäßigen Feststellung von Defiziten, wie etwa bei der
vorschulischen Sprachförderung, so kann diese eine spätere
sonderpädagogische Überprüfung und Einweisung auslösen oder
rechtfertigen. In das gleiche Dilemma geraten die Familien- und
Migrantenberatung, da sie kraft ihres Berufsethos zu
partnerschaftlicher Beratung verpflichtet sind und die Eltern auf die
möglichen Folgen der Teilnahme an sonst wünschenswerten Tests und
Fördermaßnahmen der Regelschulen hinweisen müssen.
Die neue Landesregierung will die Integration ausländischer Familien
fördern, z.B. durch eine Diversifizierung der Migrationssozialdienste,
Projekte der Familienbildung und schulbezogenen Sozialberatung. Hier
stehen aber, wie schon in der Jugendhilfe, Förderung, Stärkung und
Erhalt der Familien im Vordergrund. Die Neuregelung der AOSF bewirkt
dagegen, dass diese und andere außerschulischen Ressourcen der
Förderung nicht mehr zur Anwendung kommen. Die sofortige Vollstreckung
der Förderschuleinweisung wirkt stigmatisierend und konterkariert die
Ziele und fachlichen Standards in einem Kernbereich der
Integrationspolitik des Landes. Wenn man die Ver¬antwortung für die
mangelhafte Integrationskraft der Grund- und Hauptschulen den Familien
zurechnet, bewirkt dies Schwächung statt Stärkung der Familien und
Schwächung von Integrationsbereitschaft und Professionalität der
Lehrkräfte in Regelschulen.
Neuregelungen sollten stattdessen eine Sensibilisierung für die
Lebenslagen der Kinder im Regelunterricht anregen und dazu anhalten,
die Unterrichts- und Fördermethoden zu verbessern. Hierzu böte sich
eine zeitgemäße Fortschreibung der Richtlinie für den Unterricht
ausländischer Schüler von 1988 für alle Schulformen an, die nicht für
Neuzuwanderer, sondern auch für in Deutschland aufgewachsene Zuwanderer
zu durchdenken wäre. Benötigt würde daneben eine Vorkehrung, die
verhindert, dass die vor Einschulung durchgeführten Sprachtests für
Zuwandererkinder aktenkundig werden und zur Begründung späterer oder
gar schon vor Einschulung betriebener Förderschulverfahren herangezogen
werden.