Landesintegrationsrat-NRW Landesintegrationsrat-NRW

20050310

Keine Parteipolitik auf Kosten von Migranten
Keltek fordert Sachlichkeit in der Debatte um Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft


Mit Bedauern und großer Sorge verfolgt LAGA-Vorsitzender Tayfun Keltek die aktuelle Debatte um die Staatsangehörigkeit türkischstämmiger Migrantinnen und Migranten, die sich einbürgern ließen. Mit dem seit 1.1.2000 geltenden Staatsangehörigkeitsrecht verlieren diejenigen automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, die auf Antrag die Angehörigkeit eines anderen Staates annehmen. Das trifft in erster Linie aus der Türkei stammende Bürgerinnen und Bürger.

Verantwortlich für diese Situation ist eine im Gesetz selbst begründete Ungleichbehandlung verschiedener Migrantengruppen. So brauchen Aussiedlerinnen und Aussiedler z.B. die deutsche Staatsbürgerschaft nicht zu beantragen, verlieren folglich auch nicht ihre bisherige. Bei Menschen aus EU-Staaten ist Mehrstaatigkeit sogar ausdrücklich erwünscht. „Diese Ungleichbehandlung trägt nicht gerade dazu bei, den Willen zur Integration bei den Betroffenen zu stärken. Und die politischen Kräfte, die diese Ungleichbehandlung zu verantworten haben – nämlich CDU/CSU – versuchen das Thema nun für ihre parteipolitischen Taktierereien im Vorfeld einer wichtigen Landtagswahl auszunutzen. Das empfinden viele Migrantinnen und Migranten als geschmacklos“ sagt Keltek. Insbesondere die Äußerungen von CSU-Landesgruppenchef Michael Glos, dass Stimmen von angeblich nicht-wahlberechtigten Menschen der jetzigen Bundesregierung die Mehrheit im Deutschen Bundestag gesichert haben, sei diffamierend und völlig unsachlich.

Keltek fordert eine Rückkehr zur Sachlichkeit. Er stellt die genannte Zahl von 50.000 oder mehr Fällen in Frage. Es handele sich dabei lediglich um Schätzungen, die bisher nicht belegbar seien.

Erst seit dem 1.1.2000 gibt es die Möglichkeit der Erlangung einer anderen Staatsbürgerschaft nur unter Verlust der deutschen. Es gehe also um die eingebürgerten Deutschen, die bis zum 31.12.1999 einen Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft gestellt diese aber erst nach dem 1.1.2000 erhalten haben. Keltek: „Hier muss Vertrauensschutz gelten.“ Schließlich sei Mehrstaatigkeit bis dahin durchaus möglich gewesen.