special: wahlen
Bunt und weiblich
Auswertung der Wahlergebnisse zeigt Veränderung bei der Zusammensetzung
Nach Auszählung aller Stimmen in den Städten und Gemeinden ergibt sich eine „bunte“ Zusammensetzung der kommunalen Migrantenvertretungen. Hoch motiviert sind viele Kandidatinnen und Kandidaten erstmals an den Start gegangen. Ihr Einsatz wurde belohnt: Mit knapp zwei Dritteln aller Mandate sind die „Neuen“ in die Integrationsräte bzw. Ausländerbeiräte eingezogen. Bereits erfahrene Mandatsträgerinnen und -träger haben ein gutes Drittel der zu vergebenden Mandate errungen.
Auch die Zusammensetzungen der Migrantenvertretungen haben sich teilweise deutlich verändert: Der Anteil türkischstämmiger Mitglieder ist etwas zurückgegangen, während die Anzahl der Vertreter aus Ländern der früheren Sowjetunion leicht angestiegen ist.
Ebenfalls gestiegen ist der Frauenanteil in den kommunalen Migrantenvertretungen. Mit insgesamt 23,7 Prozent liegt ihr Anteil über vier Prozentpunkte höher als noch 1999. In Gladbeck sind Frauen erstmals im Ausländerbeirat vertreten, während in Bielefeld erstmals und einzigartig in ganz NRW eine reine Frauenliste zur Wahl angetreten war.
Mit den Wahlen zu den kommunalen Migrantenvertretungen am 21. November 2004 endete für die LAGA NRW auch ein langes Ringen um eine verbesserte politische Beteiligung von Migrantinnen und Migranten in den Städten und Gemeinden. Nach langen Bemühungen war Ende 2003 klar, dass es keine Reform des § 27 der Gemeindeordnung geben würde. Eine für alle Kommunen geltende Verbesserung der politischen Beteiligung von Migranten hatte keine Mehrheit. Die daraufhin ins Spiel gebrachte Experimentierklausel wurde von der LAGA und insgesamt 60 Städten genutzt, um sogenannte Integrationsräte auf den Weg zu bringen. Dies war und ist eine wichtige Chance für die politische Arbeit der kommunalen Migrantenvertretungen insgesamt. Es entstand aber auch ein politischer Flickenteppich in Nordrhein-Westfalen, weil ganz unterschiedliche Veränderungen beantragt wurden. In acht Städten folgte der Rat den Vorschlägen des Ausländerbeirates gar nicht. So stimmte der Hürther Stadtrat gegen die Anregung des Ausländerbeirates und des Bürgermeisters zur Einrichtung eines Integrationsrates. Auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf fand der Ausländerbeirat mit seinem Antrag keine Mehrheit.
Alles in allem schwere Voraussetzungen, die man bei der Beurteilung der Wahlergebnisse nicht außer Acht lassen darf. Angesichts der Lage sind die Ergebnisse sogar beachtlich. Das ist sicher ein Verdienst des Engagements der vielen Kandidatinnen und Kandidaten sowie in den meisten Städten der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer. Aber auch der Presse, die in diesem Jahr intensiv über die Wahlen berichtete.
Insgesamt fanden bzw. finden in 98 Städten Wahlen statt. In 39 Städten wurde bzw. wird ein Ausländerbeirat, in 59 Kommunen ein „Experimentiergremium“ nach § 126 GO gewählt. Bei diesen 59 Gremien handelt es sich um 49 „abgewandelte Beiräte“, vier „abgewandelte Ausschüsse“ sowie um sechs Gremien, bei denen im Prinzip der bestehende Ausländerbeirat beibehalten und lediglich Veränderungen bei der Wahlberechtigung bzw. beim Wahlverfahren vorgenommen wurden.